Teilnahmebedingungen – Solarprojekte anstoßen
Stand: 20.05.2021
Mit der Teilnahme an der Aktion „Solarprojekte anstoßen“ willigen Sie in folgende Teilnahmebedingungen ein:
Jede volljährige und bereits auf der von der Golfstrom Energy GmbH (nachfolgend „Golfstrom“) bereitgestellten Plattform (nachfolgend „Energiegemeinschaften“) registrierte Person kann teilnehmen und Solarprojekte (PV-Anlagen) werben, um Prämien zu erhalten. Dabei müssen folgende Schritte erfolgen:
- Eine volljährige und bereits in den Energiegemeinschaften registrierte Person empfiehlt die Miete einer PV-Anlage z.B. an Familie, Freunde, Bekannte etc. Die Eigenwerbung sowie eine gegenseitige Werbung sind ausgeschlossen.
- Die auf diese Weise geworbene Person stellt eine unverbindliche Anfrage für eine PV-Anlage an Golfstrom.
Dabei ist es erforderlich, dass die geworbene Person ihre Anfrage online unter Verwendung des vom Werber generierten Links stellt.
- Die geworbene Person entscheidet sich für die Miete einer PV-Anlage bei Golfstrom.
- Golfstrom nimmt den Auftrag an und schließt einen PV-Anlagen-Mietvertrag mit der geworbenen Person. Golfstrom behält sich das Recht vor, den Abschluss eines PV-Anlagen-Mietvertrages mit der geworbenen Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Die geworbene Person hat ihrerseits noch keine PV-Anlage für das betreffende Objekt bei Golfstrom angefragt und auch noch kein Miet-Angebot für eine PV-Anlage auf diesem Objekt von Golfstrom erhalten.
- Die PV-Anlage wird installiert und in Betrieb genommen.
Wenn die Voraussetzungen gemäß Ziffern 1 bis 6 erfüllt sind, erhält die Person, die das Solarprojekt geworben hat, für jeden Vertragsschluss eine Prämie in Höhe von 200 Euro. Die Prämie wird spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme der PV-Anlage freigeschaltet. Diese und andere Prämien können ausschließlich in Form einer Gutschrift auf einen nach der Registrierung abgeschlossenen Nachrangdarlehensvertrag eingelöst werden, wobei die Darlehenssumme jeweils mindestens der Summe angesammelter Prämien entsprechen muss. Die Einlösung erfolgt durch Eingabe des Prämiencodes zu Beginn des Zeichnungsprozesses. Die zur Zahlung fällige Darlehenssumme verringert sich entsprechend um die Gutschrift. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Prämie.
Golfstrom behält sich vor, Personen von der Einlösung der Prämien auszuschließen, wenn Anzeichen vorliegen, dass diese missbräuchlich erfolgen.
Golfstrom behält sich Änderungen oder eine Beendigung des Angebotes jederzeit vor. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Empfehlungsnachrichten im Rahmen dieser Aktion (z.B. auch die Weitergabe von Prämien- oder Rabattcodes) haben werblichen Inhalt. Empfänger können sich durch den Versand solcher Nachrichten belästigt fühlen. Sie müssen daher vor Versand sicherstellen, dass Empfänger zuvor ihre Einwilligung zum Empfang solcher Nachrichten erteilt haben und Sie dies nachweisen können. Haben Empfänger keine entsprechende Einwilligung erteilt, darf kein Versand von Empfehlungsnachrichten im Rahmen dieser Aktion erfolgen. Erfolgt dennoch ein Versand ohne vorherige Einwilligung, können Empfänger rechtlich gegen den Versand vorgehen. Ein Versand von Empfehlungsnachrichten ohne die vorherige Einwilligung der Empfänger kann zum Ausschluss von dieser Aktion führen.